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   LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK   

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https://dejure.org/2014,24681
LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK (https://dejure.org/2014,24681)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK (https://dejure.org/2014,24681)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - L 8 SF 22/12 EK (https://dejure.org/2014,24681)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    § 198 Abs. 1 GVG knüpft für die Bestimmung der (Un)Angemessenheit inhaltlich an die Maßstäbe an, die EGMR und BVerfG für die Beurteilung der Verfahrensdauer entwickelt haben (BSG, Urteil vom 21.02.2013, B 10 ÜG 1/12 KL, Rn. 25 m.w.N.).

    Auf den Referenzwert von 33, 8 Monaten für durch Urteil erledigte Berufungsverfahren im Fachgebiet Arbeitslosenversicherung in Bayern stellt der Senat nicht ab, denn der Vergleich mit den übrigen Zahlen - sowohl aus Bayern als auch aus dem gesamten Bundesgebiet - legt es nahe, dass hier bereits eine im Durchschnitt überlange Verfahrensdauer im Sinne eines "Systemfehlers" (vgl. BSG, Urteil vom 21.02.2013, B 10 ÜG 1/12 KL, Rn. 32) abgebildet wird.

  • BGH, 11.07.2013 - III ZR 361/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Wahrung der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    Die Klägerin hat die Beschwerde - was im Rahmen des Art. 23 Satz 1 ÜGG erforderlich sein dürfte (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 27.06.2013, B 10 ÜG 1/13 B, Rn. 13 m.w.N.; so auch BGH, Urteil vom 11.07.2013, III ZR 361/12) - unter Beachtung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art. 35 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) erhoben.
  • LSG Bayern, 20.06.2013 - L 8 SF 134/12

    Entschädigung, unangemessene Dauer, Gerichtsverfahren, Verzögerungsrüge,

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    Keine Zulässigkeitsvoraussetzungen sind die (rechtzeitige) Erhebung einer Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG und die Einhaltung der Wartefrist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG (vgl. im Einzelnen Urteil des Senats vom 20.06.2013, L 8 SF 134/12 EK).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 2/12 KL

    Elterngeld sowie Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    Die Feststellung des Entschädigungsgerichts, dass die Verfahrensdauer unangemessen war, kann beispielsweise in Verfahren ausreichen, die für den Entschädigungskläger keine besondere Bedeutung hatten (BSG, Urteil vom 21.02.2013, B 10 ÜG 2/12 KL, Rn. 45 unter Hinweis u. a. auf die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 17/3802, S. 20 sowie - nach Verkündung des vorliegenden Urteils - BSG, Urteil vom 10.07.2014, B 10 ÜG 8/13 R, zitiert nach dem Terminbericht des BSG Nr. 30/14).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 1/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Ausschlussfrist des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    Die Klägerin hat die Beschwerde - was im Rahmen des Art. 23 Satz 1 ÜGG erforderlich sein dürfte (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 27.06.2013, B 10 ÜG 1/13 B, Rn. 13 m.w.N.; so auch BGH, Urteil vom 11.07.2013, III ZR 361/12) - unter Beachtung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art. 35 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) erhoben.
  • BSG, 16.12.2013 - B 10 ÜG 13/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - indizielle Bedeutung der durchschnittlichen Dauer

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    Dies hat auch das BSG in seinem Beschluss vom 16.12.2013 (B 10 ÜG 13/13 B) hervorgehoben.
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 ÜG 8/13 R

    Überlange Verfahrensdauer - Entschädigungsklage - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    Die Feststellung des Entschädigungsgerichts, dass die Verfahrensdauer unangemessen war, kann beispielsweise in Verfahren ausreichen, die für den Entschädigungskläger keine besondere Bedeutung hatten (BSG, Urteil vom 21.02.2013, B 10 ÜG 2/12 KL, Rn. 45 unter Hinweis u. a. auf die Gesetzesbegründung in BT-Drucks. 17/3802, S. 20 sowie - nach Verkündung des vorliegenden Urteils - BSG, Urteil vom 10.07.2014, B 10 ÜG 8/13 R, zitiert nach dem Terminbericht des BSG Nr. 30/14).
  • BSG, 29.12.2010 - B 11 AL 82/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    Der Antrag wurde mit Beschluss vom 29.12.2010 abgelehnt, die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen (B 11 AL 82/10 B).
  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 9/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Art 23 S 1

    Auszug aus LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 22/12
    Die Anwendung dieser Vorschriften ist nicht von vornherein ausgeschlossen, da Art. 23 Satz 1 ÜGG eine Geltung für "Altfälle" wie das zu Grunde liegende Verfahren eröffnet (vgl. BSG, Beschluss vom 27.06.2013, B 10 ÜG 9/13 B, Rn. 21 ff.).
  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 8 SF 353/13

    Überlanges Verfahren, Angemessenheit, Überlanges Verfahren, Verzögerungsrüge

    Dieser Fall unterscheidet sich damit deutlich von anderen Fällen, in denen der Senat lediglich eine Feststellung getroffen hat (vgl. zB Urteil vom 23.05.2014, Az.: L 8 SF 22/12 EK, wo es lediglich um die Aufforderung zu einer Meldung gegangen ist, die sich längst durch Zeitablauf erledigt hatte bzw. Urteil vom 23.05.2014, Az.: L 8 SF 49/13 EK).

    Eine inhaltliche Überprüfung dieser Entscheidung steht dem Entschädigungsgericht nicht zu (vgl. Urteil des Senats vom 23.05.2014, Az.: L 8 SF 22/12 EK, Rn. 46).

  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 8 SF 128/12

    Bedeutung eines Verfahrens der Kostenfestsetzung

    Der Senat hält es daher im Ergebnis für angemessen, den vom Kläger erlittenen immateriellen Schaden mit einer Feststellung gemäß § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG zu entschädigen (vgl. dazu auch Urteile des entscheidenden Senats vom 23.05.2014, Az.: L 8 SF 22/12 EK, L 8 SF 49/13 EK und L 8 SF 20/12 EK).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 11 SF 215/15
    Der Senat tritt stattdessen dem BGH bei, der im Urteil vom 12.02.2015 - III ZR 141/14 - ausgeführt hat (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK -): "Zutreffend hat das OLG es abgelehnt, im Entschädigungsprozess die Erforderlichkeit der angeordneten Beweisaufnahme zu überprüfen." Hiernach verbleibt es dabei, dass nur ein "offenkundig fehlsames" oder "nicht mehr verständliches Verhalten" des Ausgangsgerichts entschädigungsrelevant sein kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 398/15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Der Senat tritt stattdessen dem BGH bei, der im Urteil vom 12.02.2015 - III ZR 141/14 - ausgeführt hat (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK -): "Zutreffend hat das OLG es abgelehnt, im Entschädigungsprozess die Erforderlichkeit der angeordneten Beweisaufnahme zu überprüfen." Hiernach verbleibt es dabei, dass nur ein "offenkundig fehlsames" oder "nicht mehr verständliches Verhalten" des Ausgangsgerichts entschädigungsrelevant sein kann (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 86/16

    Staatshaftungsanspruch; Unangemessene Dauer von Gerichtsverfahren; Wirksame

    Der Senat tritt stattdessen dem BGH bei, der im Urteil vom 12.02.2015 - III ZR 141/14 - ausgeführt hat (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK -): "Zutreffend hat das OLG es abgelehnt, im Entschädigungsprozess die Erforderlichkeit der angeordneten Beweisaufnahme zu überprüfen." Hiernach verbleibt es dabei, dass nur ein "offenkundig fehlsames" oder "nicht mehr verständliches Verhalten" des Ausgangsgerichts entschädigungsrelevant sein kann (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 85/16
    Der Senat tritt stattdessen dem BGH bei, der im Urteil vom 12.02.2015 - III ZR 141/14 - ausgeführt hat: "Zutreffend hat das OLG es abgelehnt, im Entschädigungsprozess die Erforderlichkeit der angeordneten Beweisaufnahme zu überprüfen." Hiernach verbleibt es dabei, dass nur ein "offenkundig fehlsames" oder "nicht mehr verständliches Verhalten" des Ausgangsgerichts entschädigungsrelevant sein kann (vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 23.05.2014 - L 8 SF 22/12 EK -).
  • BSG, 05.05.2015 - B 10 ÜG 20/14 B

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; Umstände des

    L 8 SF 22/12 EK (Bayerisches LSG).
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